Initiative Nachhaltiges Wirtschaften
Lernen und Handeln für unsere Zukunft
Nachhaltigkeitsberatung
Nachhaltigkeit wird für Unternehmen immer wichtiger als Erfolgsfaktor. Es geht um den Beitrag der Unternehmen zu den großen Umweltthemen unserer Zeit, aber auch immer um soziale und wirtschaftliche Faktoren. Investoren, Banken, Versicherungen und Kunden achten bereits jetzt verstärkt auf Nachhaltigkeitsaspekte. Sie setzen auf eine Offenlegung ihrer nichtfinanziellen Kennzahlen durch Nachhaltigkeitsberichte.
All das wird auch durch rechtliche Anforderungen angetrieben. Im Rahmen der derzeit in Bearbeitung stehenden „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) soll die Berichterstattungspflicht ab 2024 auf weitere Unternehmen ausgeweitet werden und die Anforderungen weiter zunehmen.
Letzte Chance: kostenfreie Einstiegsberatung zum nachhaltigen Wirtschaften
Schnell sein lohnt sich: Noch bis 31. Dezember 2024 bieten die Nachhaltigkeitsstrategie Hessen und das RKW Hessen wieder kostenfreie Einstiegsberatungen zum Thema nachhaltiges Wirtschaften für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Hessen an. Es sind noch Plätze frei und das Angebot muss bis Ende 2024 umgesetzt werden – melden Sie sich jetzt an!
KMU, Start-ups, Selbstständige sowie Freiberufler können von einer geförderten und damit für sie kostenfreien Beratung einen Einstieg ins nachhaltige Wirtschaften bekommen: mit erster Bestandsaufnahme und Prioritätensetzung für mögliche Maßnahmen im eigenen Unternehmen sowie Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung bzw. in eine erfolgreiche Nachhaltigkeitskommunikation.
Aktuell besteht für KMU noch keine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung – erst ab 2028 sind fast alle Unternehmen gesetzlich dazu angehalten. Jedoch ist der Mittelstand gut beraten, schon jetzt aktiv zu werden.
Weitere Informationen zum Angebot mit Anmeldeoption gibt es auf der Webseite des RKW Hessen.
Rückblick 2023: Einstiegsberatungen „Nachhaltiges Wirtschaften in kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen“
Im Rahmen der Wirtschaftsinitiative der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen erhielten erneut rund 45 Unternehmen Einstiegsberatungen zum Thema „Nachhaltiges Wirtschaften in kleinen und mittleren Unternehmen“. Das Angebot richtete sich an die Charta-Unterzeichner und sollte als Pilotprojekt zur Vorbereitung auf die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) 2024 dienen.
Die Beratungen waren als Workshops konzipiert, bei denen die beteiligten Unternehmen einen Überblick über den eigenen Status quo im Bereich Nachhaltigkeit erhielten und mögliche Handlungsfelder für eine nachhaltigere Ausrichtung des Unternehmens herausgearbeitet wurden. Die Ergebnisse können auch als Grundlage für die eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung genutzt werden. Durchgeführt wurde das Angebot von der RKW Hessen GmbH und der Lust auf besser Leben gGmbH. Zudem wurden die gängigsten Nachhaltigkeitsberichterstattungsformate vorgestellt, die es in Deutschland bis zu diesem Zeitpunkt gab. Voraussetzung für die Nutzung des kostenfreien Angebots war die Unterzeichnung der Charta nachhaltiges Wirtschaften.
Gut beraten!
Mittelstand profitiert von Einstiegsberatung zu nachhaltigem Wirtschaften
Nachhaltigkeit ist ein Thema - auch für kleine und mittelständische Betriebe und Unternehmen. Längst müssen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden mit einer Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechende Aktivitäten dokumentieren; in Lieferketten sind auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefordert. Endkunden legen auf entsprechendes Engagement zunehmend Wert – ebenso wie Banken, die für Kreditvergabe den Nachweis nachhaltigen Agierens einfordern.
Viele kleine und mittlere Unternehmen in Hessen möchten auch deshalb nachhaltiger werden. Allerdings mangelt es oft am Wissen, wie sie in das komplexe Thema einsteigen können. Daher überraschte das große Interesse an einer Einstiegsberatung zum Nachhaltigen Wirtschaften im Winter 2022/23 nicht; bereits 14 Tage nach Projektstart waren die 40 verfügbaren Termine vergeben; eine Warteliste musste angelegt werden.
Oft erwies sich die Zeit in den bis zu vierstündigen Workshops als zu knapp, um alle Fragen zu klären. Die Konzentration auf eine Wesentlichkeitsanalyse legte daher vielfach die Grundlage, um die vordringlichen Nachhaltigkeits-Hebel und -Themen für das jeweilige Unternehmen einzugrenzen. Auf diese Weise erhielten die beratenen Unternehmen einen hervorragenden Überblick über ihren Status in punkto Nachhaltigkeit und mögliche Maßnahmen, um die Zukunftsfähigkeit zu sichern. Ziel der Beratung: die Vorbereitung auf die ab 2024 verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Die Beratungen kamen sehr gut an: ein hoher Prozentsatz der teilnehmenden Unternehmen würde sie weiterempfehlen. Deutlich wurde aber auch: der Informationsbedarf ist nicht gedeckt; eine vertiefende Beratung wäre hilfreich. Mehr Angebote kostenfreier oder geförderter Einstiegs- und Vertiefungsberatungen für KMU würden somit einen spürbaren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung hessischer Unternehmen leisten. Die Beratungsworkshops wurden durch die RKW Hessen GmbH und die Lust auf besser leben gGmbH (Labl) im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) zwischen Ende September 2022 bis Februar 2023 durchgeführt.
Online-Seminar „Nachhaltiges Wirtschaften und Nachhaltigkeitsberichterstattung – Aufgabe und Chance für den hessischen Mittelstand“
Zusammenfassung des Online-Seminars vom 12.07.2022
Nachhaltiges Wirtschaften...
- entspricht den Anforderungen, die aufgrund der Berichtspflicht und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes immer öfter von (potenziellen) Kunden angefragt werden (KMU in Zuliefer- / Stakeholderbeziehungen stehend)
- wird zunehmend zum Kriterium für Bankenfinanzierungen, Fonds und Versicherungen (EU-Taxonomieverordnung)
- vereinfacht zukünftig Genehmigungsverfahren
- verbessert das Unternehmens-Image
- ist attraktiv für Beschäftigte und Bewerber/innen
- macht das Unternehmen zukunftsfest (integriert Nachhaltigkeit im Kerngeschäft, schafft Vertrauen, erhöht Produktivität, stete Orientierung -> neue Geschäftsfelder, Kostenrisiken)
- leistet Beiträge für Umwelt und Gesellschaft
Wo kann im Unternehmen für ein effektives und effizientes nachhaltiges Wirtschaften mit den verfügbaren Ressourcen angedockt werden? Welche Maßnahmen und Prozesse laufen bereits in diese Richtung? Einen Überblick hierfür sowie zur Leitbildbestimmung geben die ökologischen, sozialen und ökonomischen Entwicklungsziele im Unternehmen – die von der Wahl des Standortes über Green IT bis hin zu über das Unternehmen hinausgehendes regionales Engagement reichen:
Quelle: siehe Folie 7 Datei RKW_Hessen_Nachh-WirtschaftenGutzeit2022-07-12
- Gehen Sie für Ihr Unternehmen die relevanten Nachhaltigkeits-Themen durch.
- Erarbeiten Sie Ihren Status Quo, Ihre To-Dos und Prioritäten. (Einstieg mit Vorhandenem – Ökoprofit, Energieabrechnungen)
- Dokumentieren Sie, was Sie tun, in einem Nachhaltigkeitsbericht.
- Nehmen Sie Unterstützung in Anspruch, wenn es alleine nicht klappt! Bspw. Netzwerk der Charta-Unterzeichner oder mithilfe von ecocockpit www.lea-hessen.de/unternehmen/treibhausgasbilanzierung-erstellen/ sowie dem Energiebuch „E-Tool“ www.energieeffizienz-handwerk.de/energiebuch
- Veröffentlichen Sie Ihr Nachhaltigkeitsengagement!
- Werden Sie Teil der Wirtschaftsinitiative nachhaltiges Wirtschaften Hessen und unterschreiben Sie die Charta der Initiative.
Als Beispiel für Nachhaltiges Wirtschaften und Berichterstattung
- Nachhaltigkeitsbericht RKW Hessen GmbH: https://www.rkw-hessen.de/ueber-uns/nachhaltigkeit.html
- Nachhaltigkeitsmanagerin beim RKW Hessen: Selina Türck, Tel: 0 61 07 / 9 65 93-45 oder s.tuerck@rkw-hessen.de
Gesetzliche Grundlagen
Ab dem Jahr 2024 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von 40 Millionen Euro über die Wirkungen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft konkreter berichten. Bis dato noch nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegende große Unternehmen müssen ab Januar 2025 berichten. Für kapitalmarktorientierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen gelten diese Vorschriften ab 1. Januar 2026 ebenfalls.
Ausnahmen sollen für kleine und mittlere Unternehmen in einer Übergangszeit bis 2028 möglich sein – d. h. sie sind bis 2028 nicht berichtspflichtig (siehe Folien 6, 7, 12 Datei 20220712_NH-BerichterstattungKMU_ÜberblickTrischler).
Die neuen Regeln zielen insbesondere auch auf die Veröffentlichung der Auswirkungen auf Umwelt, Menschenrechte und Sozialstandards (ESG), entsprechen einer ganzheitlichen dreidimensionalen Betrachtung und beziehen vor- und nachgelagerte Bereiche (Lieferanten / Nutzer / Entsorger - doppelte Wesentlichkeitsperspektive („Double Materiality“) mit ein. Diese Angaben unterliegen künftig einer Prüfung und Zertifizierung von akkreditierter unabhängiger Seite. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt künftig im Lagebericht.
Damit werden Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung gleichwertig eingestuft. Greenwashing wird vorgebeugt. Verbraucher und Anleger erhalten somit Zugang zu transparenten und vergleichbaren Daten.
Neben der politischen Vorgabe fordern die gegenwärtigen Herausforderungen wie Energie- und Ressourcenkosten, Pandemiefolgeschäden und ein sich in Richtung Nachhaltigkeit orientierender Finanzmarkt die Unternehmen, ihre Strukturen und Prozesse konkreter unter die Lupe zu nehmen. Dies wird sich auch auf die noch nicht berichtspflichtigen kleinen und mittleren Unternehmen entsprechend auswirken.
Nachhaltigkeit wird zum unternehmerischen Verständnis und Werttreiber. Es gilt, klassische Unternehmensziele wie Umsatz- und Gewinnsteigerung mit Umweltschutz und sozialer Verantwortung unter einem Hut zu bekommen.
Worin besteht der Nutzen der Berichterstattung?
Das Kriterium Nachhaltigkeit im Unternehmen und in der gesamten Lieferkette entscheidet immer mehr über die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen – steuert sozusagen die Entwicklung der Geschäftsmodelle mit Blick nach vorn und wertbasierter Perspektive:
- Nachhaltigkeitsengagement wird sichtbar
- Indikatoren zur Messung und Handhabung erlauben Vergleiche
- Kommunikation gegenüber Stakeholdern wird erleichtert
- Nachhaltige Produktgestaltung wird gefördert
- Verbesserung der Reputation
- Verbesserter Zugang zu Kapital
- Grundlage für strategische Nachhaltigkeitsmanagement
- Management der Zukunftsstrategie schafft Vorsprung
Die integrierte, ganzheitliche und unternehmens-spezifische Gesamtsicht von monetären und nicht-monetären Kennzahlen im Unternehmen und entlang der Lieferkette in einem Nachhaltigkeitsbericht festzuhalten, ist komplex und vielschichtig (s. Folie 14 Datei 20220712_NH-BerichterstattungKMU_ÜberblickTrischler).
Daher stehen hierfür verschiedene Berichtsstandards zur Verfügung, die sich an relevanten internationalen Rahmenwerken für Nachhaltigkeit orientieren – wie bspw. die Sustainable Development Goals (SDGs), die Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI) oder der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS). Weitere Rahmenwerke wie Managementsystem-Normen (bspw. ISO 14001, ISO 50001) oder auch die ISO 26000-Leitlinie können zur Orientierung (nicht Umsetzung der Norm) dienen.
Für KMU ist ein angepasster weniger umfangreicher Standard möglich, der sich auf folgende Kriterien konzentriert:
- Geschäftsmodell und Strategien
- Nachhaltigkeitskonzepte bzw. -ziele
- negative Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten
- wesentliche Risiken
- Indikatoren zu diesen Angaben
ZNU-Standard Nachhaltiger Wirtschaften (Zentrum für Nachhaltige Unternehmensführung der Universität Witten/Herdecke)
Der Standard berücksichtigt in den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit Ökologie / Soziales / Ökonomie sowie der nachhaltigen Unternehmensführung alle relevanten internationalen Rahmenwerke der Nachhaltigkeit (Sustainable Development Goals (SDGs), Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), Global Reporting Initiative (GRI). Er basiert auf 30 Handlungsfeldern in den drei Nachhaltigkeitsbereichen, wird in einem strukturierten Managementsystem bzw. im kontinuierlichen Verbesserungsprozess entwickelt und ist für Unternehmen ein praktikables Instrument (s. Folie 15 Datei 20220712_NH-BerichterstattungKMU_ÜberblickTrischler). Der Quick-Check ist kostenfrei.
Deutschen Nachhaltigkeitskodex - DNK (vom Rat für Nachhaltige Entwicklung - RNE - im Oktober 2011 veröffentlicht)
Neben Angaben zu Geschäftszweck, Produkten und Dienstleistungen, Geschäftsergebnissen, Vertretungsregeln, Sicherungsmaßnahmen und dem Standort des Unternehmens wird zu 20 Kriterien in den Bereichen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft berichtet. Als Indikatorenbasis dient entweder ein Kurz-GRI mit 28 oder EFFAS-KPI´s mit 16 Indikatoren. Der deutsche Standard ist damit international kompatibel und erweiterbar sowie für alle Organisations- und Rechtsformen sowie -größen anwendbar
– mit verschiedenen Berichtsoptionen wie CSR-RUG, des NAP Wirtschaft und Menschenrechte, der EU-Taxonomie (s. Folie 16 ff Datei 20220712_NH-BerichterstattungKMU_ÜberblickTrischler).
Die Berichterstattung erfolgt nach dem „comply or explain“-Prinzip, das es ermöglicht, plausibel über nicht erhobene Daten mit alternativen Lösungsmöglichkeiten zu berichten („Mut zur Lücke“ / DNK = Transparenzstandard).
Eine kostenfreie Datenbank mit den bisher veröffentlichten Erklärungen der über 800 DNK-Anwenderunternehmen sowie Branchenleitfäden sind verfügbar.
Auswahl der DNK-Branchenleitfäden:
- Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
- Bankenverband
- Energiewirtschaft
- Ernährungsindustrie
- Hochschulen
- Sparkassen
- Wohnungswirtschaft …
Für das Handwerk stehen ein Leitfaden und ein Online-Tool „Navigator für nachhaltiges Handwerk“ zur Verfügung.
---
Quellen:
RKW Hessen GmbH – Sascha Gutzeit
Transformation zur Nachhaltigkeit GmbH – Anke Trischler